Voraussetzung für BürgerBusfahrer/innen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als eine Woche)
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als drei Monate bei Antragstellung)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Führerschein – die Klasse 3 bzw. B muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz sein oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz gewesen sein, bei Beschränkung auf Krankenwagen mindestens ein Jahr
Bei der Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr ist die Eignung (leistungspsychologische Voraussetzung) durch Beibringen eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen.
Hinweis: Bei Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gleichzeitig die Umstellung des nationalen Führerscheins erforderlich.
Wenn die Umschreibung auf den EU-Führerschein (Kartenführerschein) notwendig ist, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als eine Woche)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild, gemäß der Passverordnung vom 19.10.2007 (BGBI. I S. 2007, 2386)
- Alter Führerschein